Art. 1-20, 35a Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 über Ratingagenturen

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Abstract

[1] 1Mit dieser Verordnung wird ein gemeinsamer Regulierungsansatz eingeführt, um
die Integrität, Transparenz, Verantwortung, gute Unternehmensführung und
Unabhängigkeit von Ratingtätigkeiten zu fördern und zur Verbesserung der Qualität
von in der Union abgegebenen Ratings und zu einem reibungslos funktionierenden
Binnenmarkt beizutragen und gleichzeitig ein hohes Maß an Verbraucher- und
Anlegerschutz zu gewährleisten. 2Es werden die Voraussetzungen für die Abgabe von
Ratings sowie Organisations- und Verhaltensregeln für Ratingagenturen einschließlich
ihrer Anteilseigner und Mitglieder festgelegt, die die Unabhängigkeit von
Ratingagenturen, die Vermeidung von Interessenkonflikten und den Verbraucher- und
Anlegerschutz fördern sollen.
[2] Ferner werden mit dieser Verordnung Pflichten für Emittenten und mit diesen
verbundene Dritte mit Sitz in der Union in Bezug auf Verbriefungsinstrumente
festgelegt.
Original languageGerman
Title of host publicationWertpapierhandelsrecht: WpHG, MAR, Leerverkaufs-VO, MiFIR, EMIR, PRIIP-VO, Rating-VO, ESMA-VO
EditorsChristoph H. Seibt, Petra Buck-Heeb, Rafael Harnos
Place of PublicationMünchen
Pages2621-2710, 2724-2748
Edition1.
Publication statusPublished - 2023

Research programs

  • SAI 2008-06 BACT

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