Abstract
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist seit 2023 in Kraft und ab dem 1. 1.2024 schon auf Unternehmen mit 1000 Beschäftigten anwendbar. Das LkSG verfolgt das Ziel, Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen entlang ihrer weltweiten Lieferketten verantwortlich zu machen. Zur Erreichung dieses Ziels wird auf dem Zivilrecht zuzuordnende menschenrechtliche Sorgfaltspflichten gesetzt, die vertraglich an Zulieferer weiterzugeben sind. Abgesichert werden diese Sorgfaltspflichten durch hoheitliche Aufsicht und dem öffentlichen Recht zuzuordnende Sanktionen. Der vorliegende Beitrag führt in die neuen lieferkettenrechtlichen Sorgfaltspflichten ein und erklärt den hybrid zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Regelungsansatz.
Original language | German |
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Pages (from-to) | 221-234 |
Journal | JURA |
Volume | 46 |
Issue number | 3 |
DOIs | |
Publication status | Published - 7 Feb 2024 |