Abstract
Generative Künstliche Intelligenz (KI) hält in vielen Bereichen Einzug, so auch im Rechtswesen. Ihr Einsatz
ermöglicht es, die Effizienz und Geschwindigkeit juristischer Abläufe zu steigern und die Zugänglichkeit und
Verständlichkeit rechtlicher Informationen zu verbessern. Nicht nur für Juristinnen und Juristen, sondern auch
für Mandantinnen und Mandanten sowie Rechtsuchende. Letztere können in der juristischen Selbsthilfe
durch KI-gesteuerte Chatbots bei allgemeinen Anliegen unterstützt und bei komplexen Fragen entsprechend
weitergeleitet werden, was wiederum Kanzleien entlastet und gleichzeitig den Rund-um-die-Uhr-Service verbessert. So hilfreich KI sein kann, birgt ihr Einsatz doch auch gewisse Risiken. Für einen verantwortungsvollen
Einsatz von generativer KI ist es daher wichtig, dass Klarheit über den Umgang und die Auswirkungen von
KI-Technologien besteht und Datenschutz wie Datensicherheit gewährleistet sind.
Die Autorinnen und Autoren der Arbeitsgruppe IT-Sicherheit, Privacy, Recht und Ethik geben in diesem Papier
einen Überblick über (mögliche) Anwendungen von KI-Systemen im Umfeld von und auf dem Weg zu gerichtlichen Entscheidungen. Orientiert an den Autonomiegraden der eingesetzten KI-Systeme diskutiert das Papier
aufbauend auf Praxisbeispielen deren Chancen für eine Entlastung der Justiz, für einen besseren Zugang
einzelner Bürgerinnen und Bürger zu rechtlichen Angelegenheiten oder für allgemein gerechtere Prozesse.
Die Anwendungsbeispiele zeigen dabei KI-spezifische Herausforderungen auf, die sich in Bezug auf die allgemeinen Einsatzmöglichkeiten und die konkrete Entwicklung entsprechender KI-Systeme ergeben. Beispielhaft seien hier die (noch) zu geringe Qualität von KI-Systemen in Rechtsanwendungen oder ethische und
rechtliche Bedenken, etwa in Hinsicht auf Menschenwürde und Gerechtigkeit bei der Beteiligung von KI an
Urteilen, oder das Recht auf den gesetzlichen Richter (nach Art. 101, Abs. 1, 2 GG) genannt.
Mit besonderem Fokus darauf, dass Technologien in diesem sensiblen Bereich besonderen Anforderungen
genügen müssen, werden entsprechende Handlungsempfehlungen für relevante Stakeholder im Bereich des
Rechts formuliert. Notwendige Rahmenbedingungen für diese Beiträge betreffen etwa den Aufbau und die
Förderung von KI-Kompetenzen in der juristischen Ausbildung oder die Investitionen in Daten- und Recheninfrastrukturen. Das Papier knüpft dabei an bisherige Arbeiten der Arbeitsgruppe IT-Sicherheit, Privacy, Recht
und Ethik im Themenbereich KI und Demokratie an. Die Rechtsstaatlichkeit ist zentraler Baustein und Bedingung einer freiheitlichen Demokratie. Technologien, die auf diesen Bereich der Gesellschaft Einfluss nehmen,
müssen höchsten (verfassungs-)rechtlichen und ethischen Vorgaben entsprechen.
ermöglicht es, die Effizienz und Geschwindigkeit juristischer Abläufe zu steigern und die Zugänglichkeit und
Verständlichkeit rechtlicher Informationen zu verbessern. Nicht nur für Juristinnen und Juristen, sondern auch
für Mandantinnen und Mandanten sowie Rechtsuchende. Letztere können in der juristischen Selbsthilfe
durch KI-gesteuerte Chatbots bei allgemeinen Anliegen unterstützt und bei komplexen Fragen entsprechend
weitergeleitet werden, was wiederum Kanzleien entlastet und gleichzeitig den Rund-um-die-Uhr-Service verbessert. So hilfreich KI sein kann, birgt ihr Einsatz doch auch gewisse Risiken. Für einen verantwortungsvollen
Einsatz von generativer KI ist es daher wichtig, dass Klarheit über den Umgang und die Auswirkungen von
KI-Technologien besteht und Datenschutz wie Datensicherheit gewährleistet sind.
Die Autorinnen und Autoren der Arbeitsgruppe IT-Sicherheit, Privacy, Recht und Ethik geben in diesem Papier
einen Überblick über (mögliche) Anwendungen von KI-Systemen im Umfeld von und auf dem Weg zu gerichtlichen Entscheidungen. Orientiert an den Autonomiegraden der eingesetzten KI-Systeme diskutiert das Papier
aufbauend auf Praxisbeispielen deren Chancen für eine Entlastung der Justiz, für einen besseren Zugang
einzelner Bürgerinnen und Bürger zu rechtlichen Angelegenheiten oder für allgemein gerechtere Prozesse.
Die Anwendungsbeispiele zeigen dabei KI-spezifische Herausforderungen auf, die sich in Bezug auf die allgemeinen Einsatzmöglichkeiten und die konkrete Entwicklung entsprechender KI-Systeme ergeben. Beispielhaft seien hier die (noch) zu geringe Qualität von KI-Systemen in Rechtsanwendungen oder ethische und
rechtliche Bedenken, etwa in Hinsicht auf Menschenwürde und Gerechtigkeit bei der Beteiligung von KI an
Urteilen, oder das Recht auf den gesetzlichen Richter (nach Art. 101, Abs. 1, 2 GG) genannt.
Mit besonderem Fokus darauf, dass Technologien in diesem sensiblen Bereich besonderen Anforderungen
genügen müssen, werden entsprechende Handlungsempfehlungen für relevante Stakeholder im Bereich des
Rechts formuliert. Notwendige Rahmenbedingungen für diese Beiträge betreffen etwa den Aufbau und die
Förderung von KI-Kompetenzen in der juristischen Ausbildung oder die Investitionen in Daten- und Recheninfrastrukturen. Das Papier knüpft dabei an bisherige Arbeiten der Arbeitsgruppe IT-Sicherheit, Privacy, Recht
und Ethik im Themenbereich KI und Demokratie an. Die Rechtsstaatlichkeit ist zentraler Baustein und Bedingung einer freiheitlichen Demokratie. Technologien, die auf diesen Bereich der Gesellschaft Einfluss nehmen,
müssen höchsten (verfassungs-)rechtlichen und ethischen Vorgaben entsprechen.
Translated title of the contribution | Artificial Intelligence and Law |
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Original language | German |
Publication status | Published - 4 Sept 2024 |